Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hochzeitswerkstatt Braunschweig
§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Hochzeitswerkstatt Braunschweig – ein Betrieb der Phils GmbH&Co.KG, vertreten durch den Geschäftsführer Philip Schwalm – in ihrer bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
1.2 Der Vertragspartner wird nachfolgend als „Kunde“, die Hochzeitswerkstatt Braunschweig als „Agentur“ bezeichnet.
1.3 Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge und Vereinbarungen – in mündlicher wie auch in schriftlicher Form – zwischen dem Kunden und der Agentur.
1.4 Individuelle Geschäftsbedingungen des Kunden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind nur gültig, soweit die Agentur sich damit schriftlich einverstanden erklärt hat. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Durch eine vom Vertrag abweichende Leistung werden keine Rechte oder Pflichten begründet.
§ 2 Angebot, Vertragsabschluss, Leistungsumfang
2.1 Angebote der Agentur an den Kunden sind stets unverbindlich und 14 Tage gültig.
2.2 Die Angebotserstellung kann bis zu zwei Mal auf allen Positionen kostenfrei geändert werden.
2.3 Der Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden zustande.
2.4 Eine Anzahlung in Höhe von 1.000€ (eintausend Euro), wird eine Woche nach Vertragsabschluss fällig. Die Restsumme wird 3 Tage vor Veranstaltungsende fällig. Wird keine Anzahlung geleistet, entbindet dies die Phils GmbH & Co. KG von sämtlichen Verpflichtungen. Der Vertragspartner hat den entstandenen Schaden an die Phils GmbH & Co. KG zu erstatten.
2.5Außerdem ist eine Kaution von 500€ vor Übergabe in bar zu entrichten. Bei Nichtzahlung dieser ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt. Jegliche bereits getätigte Anzahlungen verbleiben beim Vermieter. Die Kaution wird in der Endrechnung verrechnet.
2.6 Mit Annahme von Angeboten sowie Abnahme von Lieferungen und Leistungen von der Agentur erklärt der Kunde in jedem Fall die Anerkennung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.7 Die Agentur ist als Vermittler berechtigt, Vertragsabschlüsse mit Dritten im Zusammenhang mit der durchzuführenden Veranstaltung im Namen und auf Rechnung des Kunden zu tätigen.
2.8 Die Agentur ist außerdem berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter zu bedienen.
2.9 Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, Änderungen und Abweichungen einzelner vertraglicher Leistungen vorzunehmen, sofern diese nach Vertragsabschluss im Sinne der planmäßigen Durchführung erforderlich werden und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste der Agentur. Alle vorher ausgegebenen und genannten Preise verlieren jeweils mit Erscheinen einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit. Die durch die Agentur angegebenen Preise verstehen sich exklusiv der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.
3.2 Die von der Agentur zu erbringenden Leistungen werden entsprechend der jeweils vertraglichen Vereinbarung zum Pauschalpreis, prozentual, nach Einzelleistungen oder nach Stundensätzen abgerechnet. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden sowie erst während der von der Agentur durchgeführten, als erforderlich erkennbar werdende Zusatzleistungen müssen zusätzlich vergütet werden.
3.3 Die Agentur behält sich vor, Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen eintreten, die zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht vorhersehbar waren. Übersteigen die geänderten Preise die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10%, so wird der Kunde grundsätzlich im Vorfeld informiert. Ist der Kunde mit der Preisänderung nicht einverstanden, so hat er das Recht den Vertrag zu kündigen.
3.4 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Agentur sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die Honorare und Servicepauschalen für Einzelleistungen, wie Beratung, Recherche und Vermittlung von Dritten, für die die Agentur beauftragt wurde, sind sofort nach Vorlage der vereinbarten Vorschläge an die Agentur zu zahlen, unabhängig, davon, ob eine erfolgreiche Vermittlung erfolgt. Für Sonderanfertigungen gilt grundsätzlich Vorkasse.
3.5 Bei Buchung eines Komplettservice- bzw. Organisationspaketes ist das vereinbarte Honorar – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – in drei Raten zu zahlen. Die erste Zahlung (Anzahlung) beläuft sich auf 250,00 EUR und ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu bezahlen. Die Restbetrag der vereinbarten Summe muss spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung auf dem Geschäftskonto der Agentur gebucht sein.
3.6 Positionen, die nach Verbrauch berechnet werden, sind im Nachgang der Hochzeit fällig. Die Agentur wird dem Kunden zum jeweiligen Zahlungszeitpunkt eine entsprechende Rechnung zusenden, welche die Höhe und den Zeitpunkt der zu zahlenden Summe ausweist.
3.7 Alle offenen Forderungen sind bis zum Veranstaltungsbeginn zu 100% vom Kunden an die Agentur zu entrichten. Über eventuell vereinbarte Zusatzleistungen oder nach Verbrauch/Arbeitszeit wird die Agentur dem Kunden gesonderte Rechnungen erstellen, die jeweils sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig ist.
3.8 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Agentur über den Betrag frei verfügen kann. Rechnungsforderungen sind vom Kunden bei Verzug zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
3.9 Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug und zahlt er nicht innerhalb einer mit schriftlicher Mahnung gesetzten Frist, ist die Agentur zur sofortigen Kündigung vom Vertrag berechtigt. Der Anspruch der Agentur auf Zahlung des bei Vertragsabschlusses vereinbarten Honorars/Leistungsentgelts bleibt hiervon unberührt. Bis zu diesem Zeitpunkt werden bereits geleistete Zahlungen durch den Kunden gegen gerechnet.
§ 4 Leistungserbringung
4.1 Lieferungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, zum schnellstmöglichen Termin.
4.2 Leistungsfristen beginnen dann, wenn über sämtliche Einzelheiten der Auftragsausführung Übereinstimmung erzielt ist.
4.3 Die Agentur wird von ihrer Leistungsverpflichtung befreit, wenn die Leistung durch höhere Gewalt oder den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände unmöglich wird, welche die Agentur trotz der nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte. Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, politische Ereignisse usw., auch wenn sie bei Lieferanten von der Agentur oder deren Unterlieferanten eintreten. In diesem Fall entfallen etwaige daraus entstehende Schadensersatzansprüche oder Rücktrittsrechte des Kunden.
4.4 Gerät die Agentur mit ihren Leistungen in Verzug, so ist seine Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf die Höhe der Gesamtvertragssumme begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
§ 5 Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, jedwede Änderung des Namens, der Rechtsform, der Adresse, der Bankverbindung sowie etwaige Änderungen bezüglich der vertragsgegenständlichen Veranstaltung unverzüglich mitzuteilen.
5.2 Die Anmeldung von Künstlerdarbietung bei der GEMA und bei der Künstlersozialkasse sowie die entsprechende Gebührenzahlung sind ausschließlich Verpflichtung des Kunden.
5.3 Sofern der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist, ist die Agentur an die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine ihrerseits nicht gebunden.
§ 6 Rücktritt / Kündigung
6.1 Sofern die Durchführung der geplanten Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt unmöglich werden sollte, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Dieser hat durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei zu erfolgen.
6.2 Die Kündigung des vorliegenden Vertrages ist für die Parteien aus außerordentlichem Grunde rechtlich zulässig. Als solche Gründe gelten z.B.:
● Nichterbringung vertraglich geschuldeter Leistungen trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung
● Erheblicher Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten durch die andere Partei, so dass die
weitere Durchführung des Vertrages unzumutbar wird
● Einleitung der vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Vertragspartei
6.3 Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Für den Fall der vorstehend geregelten Kündigung und dem Rücktritt gilt: Soweit die Agentur für den Kunden aus dessen Zahlungen Leistungen an Dritte erbracht hat, sind diese im Falle der Kündigung des Vertrages an den Kunden unter der Voraussetzung zurückzuzahlen, dass sie von den jeweiligen Vertragspartnern zurückgezahlt werden. Soweit sich die jeweiligen Vertragspartner der Rückzahlung verweigern, ist die Agentur verpflichtet, ihren Rückzahlungsanspruch an den Kunden abzutreten.
6.4 Wünscht der Kunde einen vorzeitigen Rücktritt vom Vertrag oder eine einvernehmliche, vorzeitige Vertragsauflösung, die nicht auf Gründe höherer Gewalt oder grober Fahrlässigkeit der Agentur zurückzuführen sind, liegt es im Ermessen der Agentur, diesen zuzustimmen. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht.
6.5 Im Falle des Rücktritts bzw. der nicht durch die Agentur verschuldeten Kündigung des Vertrages hat der Kunde der Agentur die bis zum Zeitpunkt der Kündigung/des Rücktritts entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. In jedem Fall werden mindestens folgende Rücktrittskosten fällig:
● bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn – 50% des beauftragten Gesamtvolumens
● bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn – 75% des beauftragten Gesamtvolumens
● bis 1 Monate vor Veranstaltungsbeginn – 100% des beauftragten Gesamtvolumens
§ 7 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
7.1 Sämtliche erbrachte Leistungen und gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen Eigentum der Agentur.
7.2 Nutzungsrechte jeder Art an den von der Agentur erstellten Konzeptionen, Texten, Fotografien, Plänen, Programmen, Skizzen, Entwürfen und Modellen im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger schriftlicher Regelung der Parteien bei der Agentur.
7.3 Die Agentur ist berechtigt, Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen.
7.4 Die Agentur ist fernerhin berechtigt, während der Veranstaltung Fotoaufnahmen zu fertigen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken einzusetzen.
§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen der Phils GmbH&Co.KG bei Abnahme zu prüfen und Mängel zu rügen. Die Phils GmbH & Co. KG behält sich ein Recht auf einmalige Nachbesserung vor. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. In jedem Fall müssen Mängelrügen spätestens 7 Tage nach Veranstaltungsende der Phils GmbH&Co.KG zugegangen sein. Der Kunde hat in keinem Fall ein Recht auf eigenmächtige Preisminderung.
8.2 Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme/Übergabe Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt oder der Phils GmbH&Co.KG die Feststellung der Mängel erschwert.
8.3 Die Phils GmbH&Co.KG kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
8.4 Als Gewährleistung kann der Kunde grundsätzlich nur Nachbesserungen verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserungen richtet sich nach dem Ermessen der Phils GmbH&Co.KG, der auch die Ersatzlieferung jederzeit offen steht.
8.5 Ist die Nachbesserung wegen Zeitablaufes (Beendigung der Veranstaltung) ausgeschlossen, stehen dem Kunden nur Minderungsrechte zu.
8.6 Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus Verletzung der Nachbesserungspflicht, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
§ 9 Haftung
9.1 Die Agentur haftet für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.2 Für Schäden des Kunden, die diesem durch seine eigenen Vertragspartner zugefügt werden, haftet die Agentur nicht. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur im Auftrag des Kunden organisatorische Absprachen mit dessen Vertragspartnern getroffen hat. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1 Die Agentur Hochzeitswerkstatt wird von der Phils GmbH&Co.KG mit Firmensitz in: Sophienstraße 40, 38118 Braunschweig betrieben. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Agentur unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Auftraggebers – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Braunschweig.
§ 11 Schriftform / Salvatorische Klausel
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt.